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Gefunden beim Geocaching im Allgäu (bzw. gerade beim Fotos sortieren)
Genial. Ob das auch Muggels abhält?
Wenig genial. Bei Missbrauch von Hoheitszeichen droht ein Bussgeld von bis zu 1.000,– Euro.
Rechtsquelle: http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__124.html
Jm2c
Oschn
Das stimmt, sogar der unautorisierte Gebrauch der Bundesflagge mit dem Bundesadler drauf wird während diverser Fußballfeste nur toleriert!
@ Oschn: Das war auch mein Gedanke. Naja, im Wald ist die Anzahl von Herren und Richtern überschaubar.
Och so eine schlechte Idee ist das gar nicht.. es wird sich doch sicherlich ein Logo oder Wappen finden lassen, dass hoheitlich wirkt aber nicht als solches geschützt ist.
vonRichthofen schrieb:
“es wird sich doch sicherlich ein Logo oder Wappen finden lassen, dass hoheitlich wirkt aber nicht als solches geschützt ist.”
Dann wird denoch darauf gezielt, dass es ein unbeabsichtigter Finder mit einem Hoheitsabzeichen verwechselt. Das ist jedoch ebenfalls verboten:
“(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.”
@Ruhrcacher:
Ich meinte ja auch nicht “zum Verwechseln ähnliche” sondern einfach Logos o.ä. die wichtig / professionell aussehen, ohne ein konkretes Logo oder Wappen nach zu ahmen.
Ansonsten stimme ich natürlich zu, dass man sich besser nicht mit hoheitlichen Federn schmücken sollte.
@vonRichthofen:
Damit bin ich aber eigentlich wieder bei der Standard-Stashnote angelangt. Oder?