Offiziell, spannungsfest und wasserdicht

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8 Antworten

  1. Flower Cacher sagt:

    Genial. Ob das auch Muggels abhält?

  2. Oschn sagt:

    Wenig genial. Bei Missbrauch von Hoheitszeichen droht ein Bussgeld von bis zu 1.000,– Euro.
    Rechtsquelle: http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__124.html

    Jm2c
    Oschn

  3. FORN sagt:

    Das stimmt, sogar der unautorisierte Gebrauch der Bundesflagge mit dem Bundesadler drauf wird während diverser Fußballfeste nur toleriert!

  4. Jan sagt:

    @ Oschn: Das war auch mein Gedanke. Naja, im Wald ist die Anzahl von Herren und Richtern überschaubar.

  5. vonRichthofen sagt:

    Och so eine schlechte Idee ist das gar nicht.. es wird sich doch sicherlich ein Logo oder Wappen finden lassen, dass hoheitlich wirkt aber nicht als solches geschützt ist.

  6. Ruhrcacher sagt:

    vonRichthofen schrieb:
    „es wird sich doch sicherlich ein Logo oder Wappen finden lassen, dass hoheitlich wirkt aber nicht als solches geschützt ist.“

    Dann wird denoch darauf gezielt, dass es ein unbeabsichtigter Finder mit einem Hoheitsabzeichen verwechselt. Das ist jedoch ebenfalls verboten:

    „(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“

  7. vonRichthofen sagt:

    @Ruhrcacher:
    Ich meinte ja auch nicht „zum Verwechseln ähnliche“ sondern einfach Logos o.ä. die wichtig / professionell aussehen, ohne ein konkretes Logo oder Wappen nach zu ahmen.
    Ansonsten stimme ich natürlich zu, dass man sich besser nicht mit hoheitlichen Federn schmücken sollte.

  8. Markus sagt:

    @vonRichthofen:
    Damit bin ich aber eigentlich wieder bei der Standard-Stashnote angelangt. Oder?

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